Die hohe Qualität des Schulwesens in der Bundesrepublik Deutschland entsteht durch vielfältige und zukunftsfähige Bildungskonzepte.
Für jeden Bürger besteht ein Grundrecht auf gute Bildung. Die Existenz unterschiedlichster Schulen in freier Trägerschaft verbessert nachweislich dauerhaft die Qualität des gesamten Schulwesens.
Freie Schulen bieten ihren Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges, innovatives und werteorientiertes Bildungscurriculum. Besondere Profile unterstützen die Bildung von verantwortungsbewussten Menschen, die aktiv an gesellschaftlichen Entwicklungen teilhaben.
Die Schulen unserer Mitgliedsverbände stehen gemeinsam für ein vielfältiges, von Eltern, Schülerinnen und Schülern nachgefragtes Bildungsangebot. In den kontinuierlichen Erweiterungen und Veränderungen dieses Angebots zeigt sich die klare Orientierung an den konkreten individuellen wie aktuellen gesellschaftlichen Bedürfnissen. Daraus entstehen innovative Impulse, die in das gesamte Bildungssystem wirken. Das Prinzip des Bildungspluralismus entspricht dem in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bewährtem Prinzip der Subsidiarität.
Zur Geschichte des freien Schulwesens gehören zahlreiche pädagogische Impulse und Innovationen. Viele Konzepte wie Epochenunterricht, Gruppenarbeit, Freiarbeit, entdeckendes Lernen, Experimentalunterricht, fächerübergreifender Unterricht, Waldpädagogik, ganzheitliche Bildungskonzepte, Sozialcurricula, Umweltkonzepte u.a.m. gehen auf Curricula Freier Schulen zurück und sind heute im gesamten öffentlichen Schulwesen zu finden.
Bei der gemeinsamen Beschulung aller Kinder (Inklusion) haben freie Schulen seit vielen Jahren bedarfsgerechte Konzepte erarbeitet und Erfahrungen gesammelt.
Bei der Integration von Migranten und Flüchtlingen entwickelten freie Schulen qualitativ hochwertige Angebote.
Der staatliche Umgang mit der Privatschulfreiheit ist ein wichtiger Gradmesser dafür, wieviel Verantwortung und Freiheit den eigenen Bürgerinnen und Bürgern eingeräumt wird. Das nationalsozialistische Regime hat Privatschulen geschlossen, die Parteidiktatur der DDR hat kein freies Schulwesen zugelassen. Im Grundgesetz ist die Privatschulfreiheit als grundlegendes Elternrecht – und dadurch auch als Kinderrecht – verankert. Privatschulfreiheit ist eine unserer gesellschaftlichen Grundfreiheiten ebenso wie die Presse- und Meinungsfreiheit.
Das freie Schulwesen und seine Gleichrangigkeit mit staatlichen Einrichtungen sind in Landesverfassungen und in Landesgesetze aufgenommen. Es wird dort betont, dass freie Schulen das gesamte Bildungswesen ergänzen und bereichern. Diesen Auftrag erfüllen die gemeinnützigen Schulen unserer Mitgliedsverbände mit Leidenschaft und durch ihr breites und hochwertiges pädagogisches Angebot.
Wir erwarten von allen Landesregierungen, diese lebendige Pluralität unserer Bildungslandschaft zu fördern und vor Beschränkungen und Behinderungen durch finanzielle oder rechtliche Eingriffe zu schützen. Dazu ist es notwendig, in allen Parlamenten und nachgelagerten Institutionen wie z.B. der Kultusministerkonferenz eine regelmäßige Berichterstattung zum freien Schulwesen zu sichern und damit den öffentlich nachvollziehbaren Nachweis der Förderung der Privatschulfreiheit zu erbringen. Bei bildungspolitischen Veränderungen im Bildungswesen ist das freie Schulwesen gleichberechtigt zu beteiligen und zu berücksichtigen.